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Herzlich Willkommen
auf unserer Informationsseite von erbrecht-saarland.de.

Ich möchte Ihnen hier zu vielen erbrechtlichen Fragen eine erste Information geben.

Erbrecht ist sehr schwierig und wird nur von wenigen Fachleuten sicher beherrscht.
Verantwortlich für den Inhalt dieser Erbrechtsinformationsseiten ist

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht Marwin H. Roth

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Am Staden 9, 66121 Saarbrücken
Parkplätze vorhanden

Telefon: (0681) 582020
Fax: (0681) 582023
E-mail: info@roth-koll.de

Mit einem Klick auf diesen Link kommen Sie automatisch auf die Webseite der Kanzlei Roth Rechtsanwalt, Saarbrücken.

Die Fachanwaltskanzlei für Erbrecht Roth blickt auf 35 Jahre Erbrechtserfahrung auf hohem Niveau zurück:

  • Fachanwalt für Erbrecht Marwin H. Roth
    verfügt über 35 Jahre Erbrechtserfahrung in der Praxis, sei es als Berater oder Interessenvertreter in Erbfällen.

Er ist überregional als Fachmann im Erbrecht bekannt und verfügt auch über die Qualifikation des zertifizierten Testamentsvollstreckers (AGT). In über 35 Jahren sammelte er Berufserfahrung im Erbrecht in mehr als 3500 Erbrechtsmandaten bundesweit.

Ob vorsorgliche Beratung vor dem Erbfall oder Vertretung nach dem Erbfall, es kommt immer auf Wissen, Übersicht, Erfahrung und Fingerspitzengefühl für die jeweilige Situation an.

Warum erbrecht-saarland.de?

Das Erbrecht ist sehr kompliziert. Selbst intelligente, gebildete Menschen verstehen vieles im Erbrecht nicht oder falsch. Diese Seiten sollen folglich einen kleinen Überblick über grundsätzliche erbrechtliche Fragen geben, können aber unter keinen Umständen eine sorgfältige Beratung ersetzen. Im Erbrecht muss häufig weit in die Zukunft gedacht werden, um alle eventuellen Entwicklungen mit zu berücksichtigen.

Beispiel:So kann es durchaus im Interesse von Eltern liegen, zu verhindern, dass später ein Schwiegersohn trotz einer Scheidung mit den Vermögenswerten der verstorbenen Eltern zu tun hat.

Grundsätzlich gilt die Regel:
Wer nichts hat, muss nichts regeln.
Wer etwas hat, sollte etwas regeln.
Wer viel hat, muss unbedingt alles regeln.

Dies gilt umso mehr, als heute in Familien sich häufig die Abläufe völlig anders entwickeln, als man dies vorausgesehen hat. Auch derjenige, der einmal ein Testament verfügt oder einen Erbvertrag geschlossen hatte, sollte – ggf. gemeinsam mit seinem Partner – immer dann, wenn in der Familie sich etwas geändert hat oder auch nach längstenfalls fünf Jahren überdenken, ob nicht manche Regelungen anders für die Zukunft gewollt sind, als dies im Testament verfügt wurde. Beratung in Erbrechtsfragen – nur vom Fachanwalt für Erbrecht – ist preiswerter als jeder Fehler, der leicht unterläuft.

Wenn Sie Fragen im Erbrecht haben weil ein Erbfall vorliegt oder Sie vorsorglich wegen Regelungen im Erbrecht professionelle Hilfe beanspruchen wollen, dann vereinbarten Sie einen Termin mit dem Fachanwalt für Erbrecht Marwin H Roth.

 

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