Der Anspruch auf Geldentschädigung wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung ist grundsätzlich nicht vererblich.
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Home » Aktuelles / Urteile » BGH, Urteil vom 29.04.2014, Az. VI ZR 246/12
Der Anspruch auf Geldentschädigung wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung ist grundsätzlich nicht vererblich.
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