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Erben geschockt: Neues Testament aufgetaucht

Frank Z. und seine Frau Marlene hatten aufgrund eines beim Nachlassgericht hinterlegten Testaments im Jahre 2021 dem Bruder von Frank, Ludwig Z. beerbt. Ludwig starb im Jahre 2021 und hinterließ keine Kinder, er hatte allerdings eine Lebensgefährtin, Petra, die bei ihm meistens im Haus lebte.

Das 2010 hinterlegte Testament vom 15.06.2020 setzte Frank und Marlene als Erben ein.

Nachdem Ludwig gestorben war, wurde das Testament vom Nachlassgericht eröffnet. Frank Z. beantragte die Erteilung eines Erbscheins für sich und seine Ehefrau Marlene. Da das Testament eindeutig war, wurde der Erbschein auch sehr schnell erteilt.

Nach Erteilung des Erbscheins haben dann Frank und Marlene die Bankkonten umschreiben lassen, etwa 350.000,00 € hatten sie geerbt. Das Ludwig gehörende Haus hatten sie auch geerbt, die Lebensgefährtin Petra war nach 3 Monaten ausgezogen. Das Verhältnis zwischen Petra und Frank sowie Marlene war nicht besonders gut.

Im Haus von Ludwig waren keine besonders wertvollen Möbel oder sonstige Gegenstände, die für Frank und Marlene von Interesse gewesen wären. Lediglich seinen Pkw haben Sie dann übernommen und verkauft, seine Kleidung haben sie bei der Kleiderkammer abgegeben.

Anfang 2023 gelang es ihnen, das Haus von Ludwig zu verkaufen. Der Kaufpreis belief sich auf 290.000,00 €. Folglich war die gesamte Erbschaft rund 670.000,00 € insgesamt, nachdem Haus, Bankvermögen und Pkw zusammengerechnet wurden. Beide gaben ordnungsgemäß eine Erbschaftssteuererklärung ab, sie zahlten rund 160.000,00 € an Erbschaftssteuer an den Staat.

Ganz plötzlich und unerwartet für beide erhielten sie Post vom Nachlassgericht. Dem Schreiben konnten sie entnehmen, dass von dem Käufer des Hauses, welches sie geerbt hatten und mit dem kompletten Inventar an dem sie ja kein Interesse hatten an diese verkauften, ein Testament datierend auf das Jahr 2019 beim Nachlassgericht im Original abgegeben wurde. Dieses Testament wurde vom Nachlassgericht ebenfalls eröffnet und es war klar, dass dieses Testament nach dem bisher bekannten Testament errichtet worden war. Das bisher bekannte Testament datiert aus dem Jahr 2010 und dieses neue Testament aus dem Jahre 2012. Zudem hatte Ludwig in diesem zweiten neueren Testament ausdrücklich geschrieben, dass er alles bisher testamentarisch verfügte, widerruft. Er setzte zu seiner Alleinerbin seine Lebensgefährtin Petra ein.

Frank und Marlene ließen sich durch den Saarbrücker Erbrechtspezialisten Marwin H. Roth beraten und mussten erfahren, dass mit diesem neuen Testament ihre bisherige Erbenrolle – auch wenn ihnen ein Erbschein erteilt war – rückwirkend entfallen ist. Sie waren niemals Erben geworden, auch wenn sowohl das Nachlassgericht, wie sie selbst aufgrund des Testaments von 2010 dies angenommen haben.

Was hat das für Konsequenzen?

Die Lebensgefährtin Petra kann folglich jetzt einen eigenen Erbschein beantragen, der sie als Alleinerbin ausweist. Der Erbschein, welcher Frank und Marlene erteilt worden war wird eingezogen und muss von diesen zurückgegeben werden.

Alles was in den Nachlass gefallen ist, müssen Frank und Marlene jetzt an Petra herausgeben, da das Haus verkauft ist, also den Verkaufserlös, dass gleiche gilt für den Pkw, alle Gelder, die auf den Bankkonten waren ebenfalls. Sie gehen mit „0“ aus dieser Sache heraus, Dinge die sie bereits ausgegeben haben, müssen sie ersetzen, d.h. die Geldausgaben, weil es ihnen nicht gehörte. In dem ein oder anderen Fall können sie vielleicht Auslagen für den Nachlass in Abzug bringen, in ganz wenigen Ausnahmefällen auch dem Erben entgegenhalten. Hier ist jedoch ein ganz enger Rahmen gesetzlich vorgegeben. Die gezahlte Erbschaftsteuer werden sie gegen Nachweis der neuen tatsächlichen Verhältnisse zurückerhalten. Diese gehören dann auch in den Nachlass. Petra muss eine eigene Erbschaftsteuer abführen.

Fachanwalt Marwin H. Roth aus Saarbrücken weist daraufhin, dass man nicht bei jedem Testament befürchten muss, dass ein neueres Testament erscheint und alles auf den Kopf stellt. Dies sind seltene Ausnahmen.

mitgeteilt durch Rechtsanwalt Marwin H. Roth, Fachanwalt für Erbrecht und Arbeitsrecht und zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT) in Saarbrücken

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