Home » Presseveröffentlichungen » Schwiegereltern „ziehen“ Erbe an Land

Navigation

Schwiegereltern „ziehen“ Erbe an Land

Viele Menschen in Deutschland wissen nicht, dass Eltern und Schwiegereltern auch dann erbberechtigt bleiben, wenn man verheiratet ist und keine Kinder hat.

Monika und Rudolf sind beide Ende 30, haben geheiratet, den Kinderwunsch noch nicht realisiert. Beide sind berufstätig. Sie haben sich ein Haus gekauft, das noch mit etwa 40 % des Wertes bei der Bank finanziert ist. Rudolf kommt bei einem Sportunfall ums Leben.

Monika fällt aus allen Wolken, als sie erfährt, dass die Schwiegereltern zu ¼ ihren verstorbenen Mann Rudolf mitbeerbt haben.

Nach deutschem Erbrecht erben die Eltern neben einem Ehegatten zu ¼, wenn keine Kinder des Verstorbenen vorhanden sind.

Dies lässt sich nur durch ein Testament verhindern. Hätten Rudolf und Monika ein Testament verfasst, in dem jeder beispielsweise den anderen zum Alleinerben einsetzt, hätte dies verhindert, dass die Eltern von Rudolf automatisch ¼ von seinem kompletten Nachlass miterben.

Sein Wertanteil an dem Haus beträgt 150.000,00 €.

Weiter hatte Rudolf vor 10 Jahren einen kleinen Schreinerbetrieb gegründet, der etwa einen Wert nach Abzug der Schulden hatte in Höhe von 100.000,00 €.

Folglich muss sich Monika in dieser für sie bereits emotional schwierigen Situation, nachdem ihr Ehemann tödlich verunglückt ist auch noch damit herumschlagen, dass ihre Schwiegereltern plötzlich Miteigentümer in Erbengemeinschaft des gemeinsamen Hauses und des Handwerksbetriebs von Rudolf geworden sind. Den Handwerksbetrieb will sie verkaufen, kann dies aber nur dann erfolgreich erreichen, wenn ihre Schwiegereltern als Mitglied der Erbengemeinschaft – auch wenn sie nur ¼ Anteil haben – mit jedem Verkaufsschritt einverstanden sind. Die Unstimmigkeiten fangen bereits beim Kaufpreis an.

Monika will auch das Haus behalten und darin wohnen bleiben. Die Schwiegereltern fordern im Rahmen der aufgetretenen Differenzen jetzt auch noch viele Gegenstände heraus, die sie früher einmal ihrem Sohn geschenkt hatten. Würde man die Problematik nur auf die Zahlen herunterbrechen, könnte man sich schneller einigen. Tatsächlich müssen sich aber alle Mitglieder einer Erbengemeinschaft über alle Schritte zu 100 % einig werden, andernfalls langwierige gerichtliche Streitigkeiten unvermeidbar werden.

Es ist also nicht damit getan, dass Monika ihren Schwiegereltern einfach 25 % des Nachlasswertes auszahlt, da sie als Mitglied der Erbengemeinschaft Miteigentümer geworden sind.

Durch ein Testament, das die Eheleute, als Rudolf noch lebte, hätten errichten können, hätten beide ausschließen können, dass die Eltern bzw. Schwiegereltern im Falle des überraschenden Todes eines der Ehegatten Miterben werden. Diese wären dann lediglich noch pflichtteilsberechtigt, was dann 1/8 des Nachlasswertes ausmachen würde. Diese Folge wäre zwar für Monika ebenfalls finanziell schmerzhaft. Aber sie hätte in diesem Fall alles alleine entscheiden können, da die Schwiegereltern nicht Miterben geworden wären.

Ausgehend von den konkreten Zahlen hätte Monika einen Pflichtteilsbetrag von ca. 20.000,00 € an Ihre Schwiegereltern bezahlt, ohne dass diese in irgendetwas hätten hineinreden können. Die Erbauseinandersetzung in einem solch schwierigen Fall setzt voraus, dass alle Beteiligten etwas Vernunft und gutem Willen mitbringen, auch ein Ziel anstreben: Das Ziel muss immer sein, eine Erbengemeinschaft auseinander zu setzen, damit keiner etwas mit dem anderen bezüglich Erbschaftsgegenständen in der Zukunft zu tun hat.

Wie der bekannte Saarbrücker Fachanwalt für Erbrecht Marwin H. Roth anhand dieses Falles erläutert, hat es im konkreten Fall mehr als 2 ½ Jahre gedauert, bis die Erbengemeinschaft aus Schwiegereltern und Monika endlich auseinandergesetzt war, weil viele Emotionen im Spiel waren.

Ohne Hilfe eines Erbrechtsanwalts mit viel Erfahrung hätte die Auseinandersetzung wesentlich nervenaufreibender und teurer ausfallen können.

Nach dem Rat des Erbrechtsspezialisten Marwin H. Roth ist dringend zu empfehlen, ein Testament zu errichten, auch wenn man sich noch weit entfernt vom Sterben wähnt.

Marwin H. Roth

Fachanwalt für Erbrecht, Saarbrücken

März 2024
M D M D F S S
 123
45678910
11121314151617
18192021222324
25262728293031
Contact form
Contact form
Contact form WordPress