Regelmäßig werden erwachsene Kinder Erben und Leben aus beruflichen oder familiären Gründen weit weg vom Ort des Geschehens.
Durch die Erbschaft fallen viele Aufgaben an, Korrespondenz mit Behörden, Gerichten, Wohnungsauflösung, gegebenenfalls Verwertung von Gegenständen des verstorbenen Erblassers, Verkauf einer Immobilien usw.
Neben der Trauer über den Todesfall müssen Erben dann erhebliche Zeit und Mühe aufwenden, mitunter häufig anreisen, um die notwendigen Nachlass- Abwicklungsarbeiten durchzuführen. Das Handikap größerer Distanzen zwischen Wohnort und Ort des Nachlasses lässt sich durch die Einschaltung eines Fachanwalt für Erbrecht, insbesondere mit Erfahrung in Testamentsvollstreckung minimieren.
Rechtsanwalt Marwin H. Roth, Fachanwalt für Erbrecht und erfahrener Testamentsvollstrecker übernimmt in Erbfällen die Aufgabe, erteilt von einem oder allen Erben die komplette Nachlassabwicklung vorzunehmen.
Wie funktioniert das?
Am einfachsten ist es, wenn nur ein Erbe vorhanden ist. Der Erbe/die Erbin erteilt eine weitreichende, detaillierte Vollmacht, mit der Rechtsanwalt Roth gemeinsam mit seiner hierauf spezialisierten Erbrechtsabteilung in der Kanzlei die erforderlichen bürokratischen Arbeiten vor Ort schnell und zuverlässig erledigt. In individueller Absprache mit dem Erben werden alle notwendigen Schritte eingeleitet, Verträge gekündigt, Auszahlungen von Versicherungen ermöglicht, Nachlassverbindlichkeiten geregelt, die Wohnungsauflösung im Sinne des Mandanten organisiert und begleitet, das Vermögen gesichert und auf Wunsch auch Immobilien verwertet. Dies alles erfolgt in Absprache/Abstimmung mit dem Erben, der sich um nichts persönlich selbst kümmern muss. Er erhält Absprache gemäß ständig die Informationen, die er benötigt, um immer auf dem Laufenden zu sein. Durch Einrichtung eines individuellen Erbfall bezogenen Nachlassanderkontos auf den Namen des Erbfalls ist größte Transparenz gegeben. Auf diese Weise werden Vermögenswerte im In- und Ausland zusammengetragen und so wie der Erbe es persönlich wünscht für ihn abgewickelt. Die Kanzlei schaltet absprachegemäß auch einen Entsorger ein, wenn erforderlich . Die Erbschaftssteuererklärung wird mit erledigt.
Je nach Aufwand und Nachlasswert betragen die Kosten für diese gesamte Tätigkeit ca. 5-10 % des Nachlasswertes. Genaues wird vorher schriftlich verbindlich vereinbart.
Diese anwaltliche Tätigkeit garantiert eine professionelle Abwicklung, zügig und ohne eigene Zeiteinsatz des Erben. Die von der Kanzlei entwickelte Tätigkeit entspricht in etwa der eines Testamentsvollstreckers, nur dass nicht der Erblasser, sondern der Erbe selbst das Aufgabenfeld bestimmt.
Was ist bei mehreren Erben?
Bei mehreren Erben gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder beauftragen alle Erben den Fachanwalt für Erbrecht Marwin H. Roth mit der Abwicklung des Nachlasses im Sinne eines Testamentsvollstreckers. Wenn die Erben sich einig sind kann er dann ohne Interessenkollision entsprechend der Erbquote den Nachlass abwickeln und verteilen. Sind sich die Erben indes nicht einig, kommt eine gemeinsame Beauftragung natürlich nicht in Betracht. Dennoch kann dann der einzelne Erbe aus einer Erbengemeinschaft oder auch mehrere Mitglieder einer Erbengemeinschaft Rechtsanwalt Roth beauftragen, Ihre Interessen in der Erbengemeinschaft zu vertreten und alle erforderlichen Tätigkeiten, die notwendigerweise alle erledigt werden müssen, um eine Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft/Auflösung der Erbengemeinschaft unter allen Miterben durchführen zu können im Interesse seiner Auftraggeber voranzutreiben. Damit wir die spätere Teilungsreife des Nachlasses deutlich schneller erreicht, als wenn Mitglieder der Erbengemeinschaft ohne anwaltliche Führung versuchen die Erbengemeinschaft auseinander zusetzen. Meistens wird hierbei viel Energie verschwendet, Zeit geopfert, treten Verzögerungen ein, ohne dass das Ziel einer Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft damit zügig erreicht wird. Die Kanzlei hat es häufig erlebt, dass nach zwei oder drei Jahren, in denen vergeblich versucht wurde, die Erbengemeinschaft auseinanderzusetzen erstmals der Anwalt eingeschaltet wird. Zu diesem Zeitpunkt sind dann die Mitglieder der Erbengemeinschaft meist heftig zerstritten, wurde bereits viel Energie und Geld vernichtet, ohne dass das Ziel erreicht wurde: Auflösung der Erbengemeinschaft und Verteilung des Nachlass.
Deshalb der Rat:
Schnell handeln, zeitnah zum Erbfall den Abwicklungsauftrag erteilen.
Vereinbaren Sie ein unverbindliches Beratungsgespräch: 0681 58 20 20