Viele Menschen denken zu Lebzeiten darüber nach, ob sie Teile ihres Vermögens bereits vor ihrem Tode verschenken. Insbesondere steuerliche Gründe können hierfür sehr häufig maßgeblich sein. Wer etwas verschenkt, löst ebenso wie ein Erbe oder der Anspruch auf ein Vermächtnis oder Pflichtteilsansprüche eine Steuerpflicht aus. Diese Steuerpflicht wird jedoch durch Freibeträge und Zeiträume eingeschränkt.
Will folglich jemand eine Immobilie eine andere Person schenken, so wird er dies durch eine notarielle Schenkungsurkunde/Übergabevertrag vornehmen müssen. Sind die Steuerfreibeträge durch diese Schenkung überschritten, ist der Beschenkte verpflichtet, eine Schenkungssteuererklärung abzugeben und ggf. Steuern abzuführen. Empfehlenswert ist, sich von einem Fachanwalt für Erbrecht über die steuerlichen Folgen von solchen Schenkungen und den Freibeträgen sowie Schenkungszeiträume beraten zu lassen.