Home » Aktuelles / Urteile » OLG Köln, Urteil vom 26.9.2014, Az. 20 U 48/14

Navigation

OLG Köln, Urteil vom 26.9.2014, Az. 20 U 48/14

Ein auskunftsverpflichteter Erbe kann die Erstellung eines Nachlassverzeichnisses nicht unter Hinweis darauf verweigern, der auskunftsbegehrende Pflichtteilsberechtigte habe seinerseits vom Erblasser Zuwendungen erhalten. Zwar wäre eine solche Zuwendung gem. § 2327 BGB dem Nachlass hinzuzurechnen, weshalb dem Erben seinerseits ein Auskunftsanspruch gegen den Pflichtteilsberechtigten zustehen kann. Eine solche Auskunft schuldet der Pflichtteilsberechtigte aber nicht schon zu dem Zweck, ein Nachlassverzeichnis zu erstellen, sondern die Auskunft kann erst geschuldet sein, wenn dieser Pflichtteilsergänzungsansprüche geltend macht.

Quelle:

https://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/koeln/j2014/20_U_48_14_Urteil_20140926.html

April 2024
M D M D F S S
1234567
891011121314
15161718192021
22232425262728
2930  
Contact form
Contact form
Contact form WordPress