Das türkische Internationale Privatrecht (Art. 15 Abs. 2 IPRG) führt nicht zu einer Erhöhung der Erbquote des Ehegatten über eine Anwendung des § 1371 Abs. 1 BGB.
Quelle:
Informationen zu erbrechtlichen Fragen
Home » Aktuelles / Urteile » OLG Köln, Beschluss vom 11.02.2014, Az. 2 Wx 245/13
Das türkische Internationale Privatrecht (Art. 15 Abs. 2 IPRG) führt nicht zu einer Erhöhung der Erbquote des Ehegatten über eine Anwendung des § 1371 Abs. 1 BGB.
Quelle: