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Schwiegereltern „rauben“ Haus

Viele Menschen in Deutschland wissen nicht, dass Eltern und Schwiegereltern auch dann erbberechtigt bleiben, wenn man verheiratet ist und keine Kinder hat.

Monika und Rudolf sind beide Ende 30, haben geheiratet, den Kinderwunsch noch nicht realisiert. Beide sind berufstätig. Sie haben sich ein Haus gekauft, das noch mit etwa 40 % des Wertes bei der Bank finanziert ist. Rudolf kommt bei einem Sportunfall ums Leben.

Monika fällt aus allen Wolken, als sie erfährt, dass die Schwiegereltern zu ¼ ihren verstorbenen Mann Rudolf mitbeerbt haben.

Nach deutschem Erbrecht erben die Eltern neben einem Ehegatten zu ¼, wenn keine Kinder des Verstorbenen vorhanden sind.

Dies lässt sich nur durch ein Testament verhindern. Hätten Rudolf und Monika ein Testament verfasst, in dem jeder den anderen zum Alleinerben einsetzt, hätte dies verhindert, dass die Eltern von Rudolf automatisch ¼ von seinem Nachlass miterben.

Sein Wertanteil an dem Haus beträgt 120.000,00 €. Folglich muss sich Monika in dieser für sie bereits emotional schwierigen Situation, nachdem ihr Ehemann tödlich verunglückt ist auch noch damit herumschlagen, dass seine Eltern plötzlich Miteigentümer des Hauses geworden sind, in dem sie weiter wohnt und es auch behalten will. Damit sind Tür und Tor geöffnet, dass zwischen Schwiegereltern und Schwiegertochter es zu erheblichen Erbrechtsstreitigkeiten kommt. Es spielen hier nicht nur Geldwerte eine Rolle, sondern auch der Status der Eltern jetzt Miteigentümer zu sein.

Hätte Rudolf ein Testament errichtet, wäre damit verhindert worden, dass seine Eltern erben. Sie hätten dann zwar einen Pflichtteilsanspruch in Höhe der Hälfte seines Nachlasswertes, allerdings nur einen Geldanspruch. Mit einem solchen Geldanspruch kann man viel leichter umgehen. Zudem hätte Rudolf im Rahmen der Testamentserrichtung auch daran denken können, für einen solchen Fall zugunsten seiner Ehefrau eine Risiko-Lebensversicherung abzuschließen, die genau dieses wirtschaftliche Risiko, dass seine Ehefrau im Falle seines frühen Todes Pflichtteilsansprüche der Eltern erfüllen müsste, abdecken können. Die monatlichen Beiträge hierfür sind gering.

Alle diese Fragen gehören zu einer guten Regelung im Rahmen einer Vorsorge auch für den Todesfall. Gerade jüngere Menschen, die mitten im Leben stehen, werden von einem Todesfall besonders hart getroffen. Monika hat noch Schulden für das Haus zu bedienen, und muss sich jetzt auf die Übernahme des geerbten Teils mit ihren Schwiegereltern einigen. Das setzt voraus, dass beide auch einig werden wollen.

Diese missliche Situation hätte also bei vernünftiger Planung vermieden werden können. Der Fachanwalt für Erbrecht und Erbrechtsspezialist aus Saarbrücken Marwin H. Roth verweist auf diese für Viele völlig unbekannte erbrechtliche Regelung. Für Monika ist es jetzt zu spät, dies zu regeln. Sie muss sich jetzt mit ihren Schwiegereltern erbrechtlich auseinandersetzen. Andere kinderlose Ehepaare sollten sich rechtzeitig Gedanken machen.

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