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Wer braucht ein Testament?

In den wenigsten Fällen kann man davon ausgehen, dass ein Testament nicht gebraucht wird. Dort wo wirklich keinerlei Vermögen vorhanden ist, kann man ohne testamentarische Regelungen leben. Wenn man aber eine oder mehrere Immobilien hat, mehrere Kinder hat, nicht verheiratet ist, in einer nichtehelichen Lebenspartnerschaft lebt, kinderlos ist, so sollte man unbedingt überlegen, ob die gesetzliche Erbfolge das regelt, was man für seinen späteren Nachlass geregelt haben möchte.

„Über seinen Tod spricht man nicht, über das was danach kommt, erst Recht nicht.“Kurt Tucholsky

Heute ist das Phänomen verbreitet, dass über das Thema Tod und damit verbundenen Folgen aus Tabugründen nicht gerne gesprochen wird. Hierbei ist dieses Verhalten widersprüchlich. Menschen treffen zu Lebzeiten für alle mögliche Dinge Vorsorge, nicht jedoch für ihren eigenen Tod. Dabei ist dieser nicht aufzuhalten.

Deshalb sollte eigentlich jeder darüber nachdenken, ein Testament zu errichten. Darin kann alles geregelt werden, was man selbst gerne für seine Nachfolge geregelt sehen möchte:

Gerade das Erbrecht gibt den Menschen die Möglichkeit, fast alles nach eigenen Wünschen zu gestalten. Wichtig ist hierbei, dass man beachtet, welche möglichen Lebensentwicklungen sich in der Zeit zwischen Abfassung eines Testaments und dem eigenen Tod ändern können, um dann ein Testament wieder zu ändern oder welche Möglichkeiten sich in den Jahren nach dem eigenen Tod ereignen können, die man bei vernünftiger vorausschauender Betrachtung gleich hätte einplanen können.

Beispiel:

Kinderloses Ehepaar:Wussten Sie, dass noch lebende Eltern neben dem überlebenden Ehegatten miterben?Wussten Sie, dass in diesem Fall die Eltern sogar ein Pflichtteilsrecht haben?Scheidung:Wollen Sie, dass Ihr geschiedener Ehegatte für den Fall Ihres Ablebens das Ihrem Kind überlassene Vermögen für dieses verwaltet?Wollten Sie, dass für den Fall, dass einer Ihrer gesetzlichen Erben insolvent wird, dass dessen Gläubiger Zugriff auf alle dem Erbe unterfallenden Vermögenswerte haben?

Behindertenerbfall:Wollen Sie, dass bei einem behinderten Kind der Staat Zugriff auf das Erbe des Kindes nehmen kann?

Dies sind nur einige wenige Beispiele, die erklären, weshalb man möglichst bei klarem Verstand alles Wichtige testamentarisch regeln soll. Hierbei sollten Sie in jedem Fall sich kompetenten Rat bei einem Fachanwalt für Erbrecht suchen. Nur der garantiert, dass er durch vorangegangene Nachweise erheblicher beruflicher Erfahrung in Erbsachen und die Teilnahme an einem ausführlichen Fachlehrgang für Erbrecht mit verschiedenen, schwierigen Prüfungen über ausreichende Erfahrung und Wissen verfügt. Nur der Fachanwalt ist verpflichtet, sich jährlich mindestens 10 Stunden auf dem Gebiet des Erbrechts fachlich weiter zu bilden.

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