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Wo verwahre ich mein Testament?

Am sinnvollsten ist es, sein Testament – gleichgültig ob notarielles Testament oder handschriftliches Testament – beim Nachlassgericht seines Wohnortes zu hinterlegen. Das Testament wird in einem verschlossenen Umschlag hinterlegt, versehen mit den persönlichen Daten desjenigen, der das Testament einreicht.

Damit ist sichergestellt, dass niemand das Testament unwirksam machen/vernichten kann, außer demjenigen, der das Testament auch persönlich eingereicht hat. Die Herausgabe des Testaments aus der amtlichen Verwahrung kann nur derjenige persönlich vornehmen, der es hinterlegt hat, wenn er es durch Dritte hat hinterlegen lassen, kann gleichwohl nur der Betreffende selbst das Testament aus der Verwahrung herausnehmen. Dies sichert ihn davor ab, dass irgendwelche Personen – auch mit Generalvollmacht versehen – ein hinterlegtes Testament aus der amtlichen Verwahrung herausnehmen könne.

Die Hinterlegung hat folglich nur den Zweck, das Testament vor Vernichtung oder Verlust zu schützen. Die Gerichte nehmen eine kleine Gebühr für die Hinterlegung.

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