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Erbeinsetzung

In einem Testament kann der Erblasser eindeutig festlegen, wer Erbe seines Nachlasses werden soll. Dies können Verwandte sein, aber auch Freunde oder Organisationen.

Liegt kein Testament vor, geht der Nachlass automatisch an die gesetzlichen Erben. Diese müssen sich dann untereinander über die Verteilung einigen.

Will man folglich von der gesetzlichen Erbfolge abweichen, muss man dies durch ein Testament verfügen. Eine mündliche Erklärung vor dem Tod reicht hierzu nicht aus.

Ein Testament muss immer schriftlich abgefasst sein.

 

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